Anmeldung
zur Eheschließung in Deutschland
Zunächst muss der/die Verlobte bei einem
deutschen Standesamt die Eheschließung anmelden bzw. einen
Eheschließungstermin beantragen. In Deutschland erfolgt eine Eheschließung
ebenfalls vor dem zuständigen Standesbeamten. Deswegen ist von dem/der
deutschen Verlobten eine Anmeldung
zur Eheschließung erforderlich. Falls die Anmeldung vom
deutschen Verlobten allein vorgenommen wird, muss eine Vollmacht durch den/die
thailändische/n Verlobte/n, Vollmacht
zur Anmeldung der Eheschließung genannt, vorgelegt werden. Formulare dafür gibt es beim deutschen
Standesamt sowie bei der Botschaft.
Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung
der Eheschließung
Alle Dokumente müssen vollständig und im Original bei dem
Standesamt vorliegen. Thailändische Urkunden müssen von einem vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Wenn die/der Verlobte nicht die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie sich mit
Ihrem Standesamt in Verbindung setzen. Dort wird ein individuelles
Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente ausgestellt.
Deutsche Verlobte benötigen:
§ Personalausweis oder Reisepass
§
Meldebestätigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt
zum Zwecke der Eheschließung/ der Begründung einer Lebenspartnerschaft mit
Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich
bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes
§
Geburtsurkunde bzw. beglaubigte
Abschrift aus dem Geburtenregister
Thailändische Verlobte benötigen oft Urkunden im Original mit
Legalisation* und beglaubigter Übersetzung in
die deutsche Sprache:
§
Personalausweis oder Reisepass
§
thail. Ledigkeitsbescheinigung/ Familienstandsbescheinigung, ausgestellt
durch das zuständige Standesamt oder die Thailändische Botschaft in Deutschland
§
Auszug aus dem thail. Zentralregister, ausgestellt
vom thailändischen Zentralregisteramt in Bangkok
§
Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem
Geburtenregister
§ Hausregisterauszug oder Melderegisterauszug
Zusätzlich,
wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:
§ Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem
Geburtenregister des gemeinsamen Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge
Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden
oder verwitwet ist:
§ Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/ die Aufhebung
der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft
§ Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
§ die Heiratsurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes,
erhältlich beim Eheschließungsstandesamt
Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches
Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu
alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungs- und Aufhebungsurteile mit vollständiger Übersetzung mit.
Auch hier empfiehlt sich eine zusätzliche
Rückfrage beim deutschen Standesbeamten nach ggf. darüber hinaus erforderlichen
Urkunden. Bezüglich der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaft wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt. In der
Regel müssen dafür die gleichen Unterlagen vorgelegt werden, wie für eine Eheschließung.
*Info zur Legalisation bei der Deutschen
Botschaft Bangkok: PDF von der Deutschen Botschaft Bangkok
Für
die Übersetzungen kontaktieren Sie uns unter
Tel. (+66) 956603642, Line: vinnybeamy ,Email: beam.burry@gmail.com
website: https://sugalneetranslations.com
No comments:
Post a Comment