Friday, 11 October 2019

Eheschließung mit Thailänder/in in Deutschland

Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland

Zunächst muss der/die Verlobte bei einem deutschen Standesamt die Eheschließung anmelden bzw. einen Eheschließungstermin beantragen. In Deutschland erfolgt eine Eheschließung ebenfalls vor dem zuständigen Standesbeamten. Deswegen ist von dem/der deutschen Verlobten eine Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Falls die Anmeldung vom deutschen Verlobten allein vorgenommen wird, muss eine Vollmacht durch den/die thailändische/n Verlobte/n, Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung genannt, vorgelegt werden. Formulare dafür gibt es beim deutschen Standesamt sowie bei der Botschaft.

Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

Alle Dokumente müssen vollständig und im Original bei dem Standesamt vorliegen. Thailändische Urkunden müssen von einem vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. 
Wenn die/der Verlobte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie sich mit Ihrem Standesamt in Verbindung setzen. Dort wird ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente ausgestellt.
Deutsche Verlobte benötigen:
§  Personalausweis oder Reisepass
§  Meldebestätigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung/ der Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes
§  Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Thailändische Verlobte benötigen oft Urkunden im Original mit Legalisation* und beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache:
§  Personalausweis oder Reisepass
§  thail. Ledigkeitsbescheinigung/ Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch das zuständige Standesamt oder die Thailändische Botschaft in Deutschland
§  Auszug aus dem thail. Zentralregister, ausgestellt vom thailändischen Zentralregisteramt in Bangkok
§  Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
§  Hausregisterauszug oder Melderegisterauszug
Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:
§  Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des gemeinsamen Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge
Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:
§  Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/ die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft
§  Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten 
§  die Heiratsurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt
Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungs- und Aufhebungsurteile mit vollständiger Übersetzung mit.
Auch hier empfiehlt sich eine zusätzliche Rückfrage beim deutschen Standesbeamten nach ggf. darüber hinaus erforderlichen Urkunden. Bezüglich der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt. In der Regel müssen dafür die gleichen Unterlagen vorgelegt werden, wie für eine Eheschließung.
*Info zur Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok: PDF von der Deutschen Botschaft Bangkok
Für die Übersetzungen kontaktieren Sie uns unter

Tel. (+66) 956603642, Line: vinnybeamy ,Email: beam.burry@gmail.com

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